Das Tertiärhügelland wird von einem feingliedrigen Fließgewässer-system durchzogen. Der Kabisbach mündet bei Tödtenried in die Ecknach. Seinen Talgrund füllt ein zusammen hängender Bachauenkomplex. Während in vielen anderen Bachtälern eine intensive landwirtschaftliche Nutzung vorherrscht und naturnahe Vegetationselemente Mangelware sind, treffen wir hier auf einer Strecke von circa zwei Kilometern auf eine unzerschnittene Abfolge andernorts verschwundener oder seltener Lebensräume. Hierzu gehören feuchte Hochstaudenfluren, ausgedehnte Großseggenriede, Röhrichtbestände und Feuchtwiesen.
Biotopverbund entlang der Bäche
Mit einem annähernd lückenlosen Biotopverbund verbindet das Kabisbachtal Lebensräume des Hügellandes mit dem Ecknach- und Paartal. Mobile Arten wie Libellen oder Tagfalter können sich entlang dieser feuchten Achse ausbreiten und neue oder zwischenzeitlich verloren gegangene Lebensräume besiedeln. Typische, einst verbreitete und mittlerweile bedrohte Pflanzenarten finden wir weniger im Gewässer als vielmehr in Feucht- und Nasswiesen. Hier kommen etwa das Breitblättrige Knabenkraut und die Sumpfdotterblume vor. Die auffälligen Horste der Rispen-Segge markieren den Verlauf von Bächen und Gräben.
Der Mädesüß-Perlmuttfalter schätzt die vielfältigen, allenfalls extensiv bewirtschafteten Feuchtbiotope. Er hat seinen Verbreitungsschwerpunkt in den Bachtälern des Wittelsbacher Landes. Als mutmaßlich wichtigste Raupenfutterpflanze gilt das Echte Mädesüß, das in den sporadisch genutzten Staudenfluren wächst. Über allem liegt das Zirpen der Heuschrecken. Aufmerksame Beobachter können sie anhand ihrer artspezifischen Gesänge unterscheiden. Der Sumpf-Grashüpfer, der Wiesen-Grashüpfer und die für strukturreiche, extensiv genutzte Feuchtvegetation bezeichnende Langflügelige Schwertschrecke, allesamt gefährdete Arten, finden hier ein Refugium.
In Kooperation mit den Landwirten
Im Jahr 2011 wurden im Rahmen des Ecknachtalprojekts Biotopgestaltungsmaßnahmen vorgenommen und Feuchtmulden angelegt. In Kooperation mit den Landwirten wird eine regelmäßige ein- bis zweischürige Mahd der Feuchtwiesen sowie eine gelegentliche Mahd der Seggenriede, Röhrichtbestände und feuchten Hochstaudenfluren durchgeführt. Ein gänzlicher Nutzungsverzicht würde dazu führen, dass nicht gebietsheimische Arten wie das Drüsige Springkraut einwandern oder Gehölze aufkommen, die andere konkurrenzschwache Arten unterdrücken.